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   VG Cottbus, 16.07.2018 - 3 K 1187/15   

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https://dejure.org/2018,28757
VG Cottbus, 16.07.2018 - 3 K 1187/15 (https://dejure.org/2018,28757)
VG Cottbus, Entscheidung vom 16.07.2018 - 3 K 1187/15 (https://dejure.org/2018,28757)
VG Cottbus, Entscheidung vom 16. Juli 2018 - 3 K 1187/15 (https://dejure.org/2018,28757)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 13 BauO BB, § 2 Abs 1 S 2 Nr 1 BauO BB, § 3 Abs 1 BauO BB, § 58 Abs 2 S 2 BauO BB, § 8 Abs 1 Nr 1 BauO BB, § 80 Abs 1 S 1 BauO BB
    Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • OVG Berlin-Brandenburg, 08.12.2010 - 2 S 56.10

    Baunachbarschutz; vorläufiger Rechtsschutz; Baugenehmigung; Errichtung eines

    Auszug aus VG Cottbus, 16.07.2018 - 3 K 1187/15
    Für die Anwendung des bundesrechtlichen Rücksichtnahmegebotes bleibt auch aus tatsächlichen Gründen regelmäßig kein Raum, soweit die durch dieses Gebot geschützten Belange auch durch spezielle bauordnungsrechtliche Vorschriften geschützt werden und das konkrete Vorhaben deren Anforderungen genügt (Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 08. Dezember 2010 - OVG 2 S 56.10 -, juris Rn. 3).

    Diese Vorschrift dient nicht nur dem Schutz der Bewohner und Benutzer der baulichen Anlage selbst, sondern auch dem Schutz des Nachbarn gegenüber Einflüssen aus der baulichen Anlage (Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 08. Dezember 2010 - OVG 2 S 56.10 -, juris Rn. 6; Reimus/Semtner/Langer, Die neue Brandenburgische Bauordnung, 4. Aufl. 2017, § 13 Rn. 7).

  • BVerwG, 11.01.1999 - 4 B 128.98

    Rücksichtnahmegebot; unbeplanter Innenbereich; Einfügen; Nachbarklage;

    Auszug aus VG Cottbus, 16.07.2018 - 3 K 1187/15
    Das Rücksichtnahmegebot ist keine allgemeine Härteklausel, die über den speziellen Vorschriften des Städtebaurechts oder gar des gesamten öffentlichen Baurechts steht, sondern Bestandteil einzelner gesetzlicher Vorschriften des Baurechts (BVerwG, Beschluss vom 11. Januar 1999 - 4 B 128/98 -, juris; Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 18. November 2013 - 5 S 2037/13 -, juris).
  • BVerwG, 26.06.1970 - IV C 99.67

    Lagerung von Heizöl im engeren Schutzbereich eines Wasserschutzgebietes -

    Auszug aus VG Cottbus, 16.07.2018 - 3 K 1187/15
    Die an den Grad der Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts zu stellenden Anforderungen richten sich insbesondere nach der Bedeutung des betroffenen Schutzgutes (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. Juni 1972 - IV C 99.67 -, NJW 1970, 1890).
  • BVerwG, 18.03.1988 - 4 B 50.88

    Materielles Abwehrrecht - Nachbar - Verwirkung - Ungenehmigte Bauvorhaben -

    Auszug aus VG Cottbus, 16.07.2018 - 3 K 1187/15
    Nachbarn stehen in einem besonderen "nachbarlichen Gemeinschaftsverhältnis" zueinander, das nach Treu und Glauben von ihnen besondere Rücksichten gegeneinander fordert (BVerwG, Beschluss vom 18. März 1988 - 4 B 50/88 -, juris Rn. 4).
  • VGH Baden-Württemberg, 18.11.2013 - 5 S 2037/13

    Drittschützende Wirkung von Hochwasserschutzvorschriften; bauplanungsrechtliches

    Auszug aus VG Cottbus, 16.07.2018 - 3 K 1187/15
    Das Rücksichtnahmegebot ist keine allgemeine Härteklausel, die über den speziellen Vorschriften des Städtebaurechts oder gar des gesamten öffentlichen Baurechts steht, sondern Bestandteil einzelner gesetzlicher Vorschriften des Baurechts (BVerwG, Beschluss vom 11. Januar 1999 - 4 B 128/98 -, juris; Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 18. November 2013 - 5 S 2037/13 -, juris).
  • BVerwG, 25.02.1969 - I C 7.68

    Geruch in der Nähe von Fleischereien - Störung der öffentlichen Ordnung

    Auszug aus VG Cottbus, 16.07.2018 - 3 K 1187/15
    Eine Gefahr ist gegeben, wenn erkennbar die objektive Möglichkeit eines Schadens für die öffentliche Sicherheit und Ordnung besteht (vgl. u.a. BVerwG, Urteil vom 25. Februar 1969 - BVerwG I C 7.68 -, Rn. 15, juris).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 15.09.2015 - 10 S 19.15

    Gefahr durch nicht mehr hinreichend verankerten Stahlspannring und Riss im

    Auszug aus VG Cottbus, 16.07.2018 - 3 K 1187/15
    Nicht erforderlich ist, dass der Schadenseintritt in besonderer zeitlicher Nähe zu erwarten ist (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 15. September 2015 - OVG 10 S 19.15 -, m.w.N., juris).
  • VG Cottbus, 14.02.2020 - 3 L 585/19

    Bedarfsgerechte Garagen und Stellplätze muss der Nachbar hinnehmen!

    Danach sind bauliche Anlagen so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instand zu halten, dass durch Wasser oder Feuchtigkeit keine Gefahren oder unzumutbare Belästigungen entstehen (zur drittschützenden Wirkung siehe Urteile der Kammer vom 16. Juli 2018 - 3 K 1187/15 - juris Rn. 26 und vom 12. September 2019 - 3 K 1477/14 - S. 8 d. Entscheidungsabdrucks; Reimus/Semtner/Langer, Die neue Brandenburgische Bauordnung, 4. Aufl. 2017, § 13 Rn. 7).
  • VG Cottbus, 12.09.2019 - 3 K 1477/14

    Antrag auf bauaufsichtliches Einschreiten gegen eines formell rechtswidriges

    Insofern schützen die Regelungen der §§ 3 Abs. 1 und 13 BbgBO auch den Einzelnen und können damit bei einem Verstoß nachbarschützend sein (vgl. Urteil der Kammer vom 16. Juli 2018 - 3 K 1187/15 - juris Rn. 26).
  • VG Cottbus, 13.05.2019 - 3 L 566/18

    Sofortvollzug einer Ordnungsverfügung zum Rückbau einer baulichen Anlage;

    Hierzu gehört auch die Unterbindung von Gefährdungen, die von baulichen Anlagen mangels Instandhaltung ausgehen (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 20. April 2011 - OVG 10 M 5.11 -, n.v., BA, S. 2; OVG Brandenburg, Beschl. v. 20. Januar 2004 - 3 B 158/03 -, juris, Rn. 3; VG Cottbus, Urt. v. 16. Juli 2018 - VG 3 K 1187/15 -, juris, Rn. 34; allgemein hierzu: Reimus, in: Reimus/Semtner/Langer, Die neue Brandenburgische Bauordnung, 4. Aufl. 2017, § 58, Erl. 9 f.).
  • VG Berlin, 26.01.2023 - 19 K 603.19
    Diese grundsätzlich als Eingriffsermächtigung für die Behörde dienende Vorschrift kann dann Grundlage für einen Anspruch des durch ein Bauvorhaben betroffenen Nachbarn auf bauaufsichtliches Einschreiten sein, wenn das strittige Vorhaben gegen Vorschriften verstößt, die zumindest auch dem Schutz des Nachbarn zu dienen bestimmt sind (vgl. VGH München, Beschluss vom 28. August 2015 - VGH 9 ZB 13.1876 -, juris, Rn. 13; VG Berlin, Urteil vom 22. Mai 2018, a.a.O., S. 10; VG Cottbus, Urteil vom 16. Juli 2018 - VG 3 K 1187/15 -, juris, Rn. 19).
  • VG Cottbus, 18.03.2021 - 3 L 95/21
    Die Generalermächtigung erlaubt es der Bauaufsichtsbehörde auch, zur Gewährleistung der sich aus § 3 Abs. 1 BbgBO ergebenden Pflichten in Bezug auf die öffentliche Sicherheit und Ordnung Sicherungsmaßnahmen zu ergreifen, um etwaige von baulichen Anlagen ausgehende Gefährdungen zu unterbinden (vgl. Urteil der Kammer vom 16. Juli 2018 - 3 K 1187/15 - juris Rn. 34; Beschluss vom 13. Mai 2019 - 3 L 566/18 - juris).
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